Datenschutz-Grundverordnung
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ("Datenschutz-Grundverordnung", DSGVO).
Mit der Unterschrift auf dem Anamnese- bzw. Aufklärungsbogen erteilt der Klient die Genehmigung die persönlichen Daten gemäß DSGVO und gemäß Ärztegesetz (insbesondere nach § 51) zu verarbeiten und zu speichern.
Die aufbewahrungsfrist der Daten wird durch das Ärztegesetz § 51 Absatz.3 i.d.g.F. geregelt.
Die DVR-Nr.: 4017021 wird mit Inkrafttreten der DSGVO obsolet.